Bei neuen Haushaltsgeräten gehört es schon seit den späten Neunzigerjahren zum gewohnten Anblick – das EU-Label zur besseren Orientierung über Energieverbrauch oder Geräuschentwicklung des jeweiligen Modells. Rund zehn Jahre später – im Jahr 2009 – erweiterte die EU per Verordnung Nr. 1222/2009 das Label-System auch auf Reifen für Pkw und verschiedene Lkw.
Jeder neue Reifen aus den Klassen C1 für Pkw oder C2 und C3 für Lkw, der ab dem 01.07.2012 produziert und in den Handel gebracht wurde, unterliegt der Kennzeichnungspflicht dieser Verordnung. Sie lässt aber auch Ausnahmen zu: allen voran die Gummis für Motorräder, aber auch runderneute Reifen, Notreifen und einige andere Sondermodelle müssen keine Kennzeichnung tragen.
Dreifache Kennzeichnung mit dem EU-Reifenlabel
Das EU-Reifenlabel soll Ihnen als Verbraucher wichtige Informationen zu drei zentralen Eigenschaften des jeweiligen Reifens geben: